In bestimmten Sonderbauten (Gebäude besonderer Art und Nutzung), oder sofern behördlich vorgeschrieben, müssen technische Anlagen, wenn sie bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, nach Bauordnungsrecht und techn. Prüfverordnungen (bspw. BauO/LBO, MPrüfVO, TPrüfVO, PrüfVO, etc.) geprüft werden. Diese technischen Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend durch anerkannte Prüf-/Sachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit, einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens untereinander und mit anderen Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung), zu prüfen.

Als qualifizierte und anerkannte Prüf-/Sachverständige für Entrauchungs-/Rauchabzugsanlagen bieten wir nachfolgende Beratungs-/Prüfleistungen bundesweit an:

  • Prüfungen nach Baurecht bzw. techn. Prüfverordnungen für

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

  • maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

  • Techn. Beratung und Baubegleitung von Planern, Architekten, Bauherren, Errichterfirmen, etc. um eine abschließende Abnahmefähigkeit für Entrauchungs-/Rauchabzugsanlagen sicherzustellen

  • Vorprüfung der Genehmigungs-/Ausführungsplanung für Entrauchungs-/Rauchabzugsanlagen

  • Plausibilitäts-/Gegenprüfung von Entrauchungskonzepten mittels Ingenieurmethoden und computerbasierten Brandsimulationen (bspw. mit Zonenmodellen wie CFAST, Feldmodellen (CFD) wie FDS, etc.)

  • Überprüfung der Rauchableitungswirksamkeit mittels Heißrauch (bspw. nach VDI 6019, vfdb- Ingenieurmethoden des Brandschutzes, etc.)

 

Als kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Dipl.-Ing. Victor Rosário
anerkannter Prüfsachverständiger nach PrüfVO für natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen

 

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