Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen zu den unterschiedlichsten brandschutztechnischen Fragestellungen (z.B. Gerichtsgutachten).

Solche gutachterlichen Stellungnahmen können von Bauherren und Eigentümern in eigenen Interessen oder von Sachversicherern in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.